INTERCELL AG, ISIN: AT0000612601 Die INTERCELL AG hat seit dem Geschäftsjahr 2002 regelmäßig Aktienoptionen zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrats und an Arbeitnehmer gewährt. Zur Bedienung der während des Optionaussü-bungsfensters 2010 ausgeübten Aktienoptionen wurden neben der Ausgabe von neuen Aktien aus bedingtem Kapital auch eigene Aktien der Gesellschaft an Optionsberechtigte übertragen. Am 20.07.2010 hat die INTERCELL AG gemäß §§ 4 und 5 der Veröffentlichungsverordnung 2002 die geplante Übertragung von 150.000 eigenen Aktien angekündigt. Die Übertragung an die Optionsberechtigten ist nunmehr beendet. Gemäß § 7 Abs 4 der Veröffentlichungsverordnung 2002 geben wir folgende Informationen bekannt: 32.500 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien der INTERCELL AG, das sind 0,07 % des Grundkapitals, wurden Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsratsmitglieder außerbörslich übertragen. Der niedrigste dabei erzielte Gegenwert beträgt EUR 5,50 je Aktie, der höchste dabei erzielte Gegenwert beträgt EUR 10,72 je Aktie und der gewichtete Durchschnittsgegenwert beträgt EUR 8,95 je Aktie. Auf Basis des Schlusskurses vom 30.08.2010 von EUR 14,24 betrug der Wert der übertragenen Aktien EUR 462.800,-. Die Anzahl der eigenen, von der Intercell AG gehaltenen Aktien beträgt nunmehr 315.889 Stück, das sind 0,7 % des Grundkapitals. Der Vorstand ist ermächtigt gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG im gesetzlich jeweils höchstzulässigen Ausmaß auf Inhaber lautende eigene Stückaktien im Zeitraum bis 25. Dezember 2012 zu einem niedrigsten Gegenwert von EUR 12,00 und einem höchsten Gegenwert von Euro 60,00 pro Aktie zu erwerben. Die eigenen Aktien dienen entweder der Unterlegung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens und/oder Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft oder können gemäß § 65 Abs 1b AktG jederzeit über die Börse oder mit Zustimmung des Aufsichtsrates über eine andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre veräußert werden.
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