Der indische Umweltminister berücksichtigte nach eigenen Angaben die Wünsche von Wissenschaft, Gesellschaft, LandwirtInnen und Konsument-Innen gleichermaßen, und entschied vorerst nichts zu entscheiden. Somit darf in Indien weiterhin keine gentechnisch veränderte (gv) Nahrungspflanze kommerziell angebaut werden, sondern nur Bt-Baumwolle. Die Bt-Aubergine wurde von indischen Forschungsinstituten und den Saatgut-firmen Mahyco und Monsanto entwickelt. Sie produziert einen Eiweißstoff des Bodenbakteriums Bacillus thuringiensis, der den Auberginenfruchtbohrer unschädlich macht. Freilandversuchen zufolge sollen so bis zu achtzig Prozent Pflanzenschutzmittel gespart werden. Die indische Bundesbehörde Genetic Engineering Approval Committees sieht nach mehrjährigen Feldversuchen und Voruntersuchungen keinen wissens-chaftlichen Grund, der gegen eine Zulassung spricht, doch NGOs, Klein-bauern-, Umwelt- und Verbraucherverbände zweifeln angesichts der Bt-Aubergine um die Sicherheit, die indischen Wildauberginen und die Unabhän-gigkeit der LandwirtInnen von den Saatgutkonzernen. Die Regierung sieht es nicht als dringlich an, die Bt-Aubergine auf dem Markt zu bringen und will „weitere unabhängige wissenschaftliche Untersuchungen über langfristige Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit ermöglichen, deren Ergebnisse Experten und die breite Öffentlichkeit von der Unbedenklichkeit der Bt-Aubergine überzeugen“.
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